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Private Krankenversicherung:
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Einsparungen von mehr als 60 Prozent bei der PKV möglich

Die Preisspanne bei ähnlichem Leistungsniveau ist erheblich. Darum lohnt sich ein Vergleich. Ein 30-Jähriger Selbstständiger würde für den teuersten Tarif mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 1.000 Euro pro Jahr, Komfort-Leistungen im Zahnbereich, Mehrbettzimmer im Krankenhaus und 10 Euro Krankentagegeld rund 10.300 EUR pro Jahr aufwenden müssen. .Der günstigste Tarif bei ähnlichen Leistungen ist hingegen für knapp 3.500 Euro Jahresprämie zu haben – ein Unterschied von über 6.800 Euro oder gut 60 Prozent pro Jahr!

Unsere PKV-Kriterien: Gut, günstig und beitragsstabil

Vor allem die Beitragsstabilität der PKV-Tarife spielt für unsere Kunden eine immer wichtigere Rolle bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung. Daher beziehen wir die Bilanzkennzahlen der einzelnen PKV-Gesellschaften in den Vergleich mit ein. Denn hieran kann man erkennen, welcher Anteil des Beitrags zurückgelegt wird, um die Tarife langfristig stabil zu halten. Hinzu kommen weitere Themen wir Annahmepolitik und Kundenservice der einzelnen PKV-Gesellschaften.

Vergleich Private Krankenversicherung – Eine Beispielrechnung

Versicherte Person: Selbstständiger, 30 Jahre alt

Selbstbeteiligung pro Jahr max. 1.000 EUR

Stationäre Unterbringung im Mehrbettzimmer

Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz inkl. Implantate 80%

100 EUR Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag

Günstigster Tarif im Vergleich: Tarif Anbieter 1, KVS3, T43/150, PVN: 286,34 EUR mtl.

Teuerster Tarif im Vergleich: Tarif Anbieter 2 TOP3+, ZZ20, TS6/150, PVN: 863,51 EUR mtl.

Preisunterschied ca. 66%

(Quelle: psp-Software, Stand 01/2021)

Sie sehen, vergleichen lohnt sich! Beziehen Sie bei dem Vergleich auch die Kennzahlen der PKV Unternehmen mit ein, um eine Information bezüglich der Beitragsstabilität abzuleiten. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der engeren Tarifauswahl und Sie erhalten kostenlos und unverbindlich konkrete Empfehlungen zu PKV-Tarifen, die zu Ihnen passen.
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Wer darf sich wie versichern?

Jeder Bürger darf in die gesetzliche Krankenversicherung – mache müssen sogar. Nämlich alle Angestellten mit einem Einkommen unterhalb von 73.800 EUR jährlich (Stand 2021). Liegt man als Angestellter über dieser „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (kurz JAEG), ist man freiwillig gesetzlich versichert und hat zugleich die Wahl, sich privat zu versichern.

Als Selbstständiger, Beamter, Freiberufler oder Student kann man sich – unabhängig vom Einkommen – ebenfalls privat versichern.

Wie setzen sich die Beiträge zusammen?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihren Beitrag am Bruttoeinkommen. Ab 2019 teilen sich Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) die Beiträge wieder, jede Partei bezahlt 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens, zusammen also 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt liegt dieser bei 0,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von 662,48 EUR, maximal also jeweils 331,24 EUR für AN und AG. Dieser Höchstbeitrag bemisst sich an der Beitragsbemessungsgrenze von 54.450 EUR (Stand 2019).

Durch die Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung (AN und AG zahlen jeweils den halben Beitrag) spart ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR und einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent (Durchschnittswert aller Kassen) circa 20 EUR pro Monat.

Zu dem Beitrag für die Krankenkasse kommen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt 2019 von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Einkommens. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Dieser Anstieg entspricht für den o. g. Angestellten mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR ziemlich genau 20 Euro, was die Ersparnis durch die (von der Politik so groß gelobte) Wiedereinführung der Parität unterm Strich wieder aufhebt.

Insgesamt liegt der Höchstbeitrag für die gesetzliche Absicherung mit einem kassenabhängigen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozent und inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung bei 841,71 EUR pro Monat. Kinder können bis zum 23. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden, wenn sie noch kein eigenes Einkommen haben. Befinden sie sich im Studium oder in der Ausbildung, verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Eine beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten ist ebenfalls möglich, wenn diese(r) nicht mehr als 450 EUR pro Monat verdient.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen für die Berechnung der Beitragshöhe keine Rolle. Der Beitrag bemisst sich zunächst am Leistungsniveau des Tarifes. Ein Top-Tarif kostet nun mal mehr als ein günstiger Mindestschutz. Zweiter Faktor ist das Eintrittsalter. In jungen Jahren ist man statistisch gesehen seltener krank als im Alter – und verursacht entsprechend geringere Kosten. Hinzu kommt, dass jüngere Versicherte mehr Zeit haben, um Rückstellungen für das Alter aufzubauen als Ältere. Auch dies wird natürlich bei der Kalkulation der Beiträge berücksichtigt.

Als Drittes spielt der Gesundheitszustand eine Rolle bei der Beitragshöhe. Bestehen Vorerkrankungen oder werden regelmäßig Medikamente eingenommen, kommt es in der Regel zu einem so genannten Risikozuschlag. Die Höhe des Zuschlags kann bei verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich ausfallen. Wir stehen mit allen Gesellschaften in engem Kontakt und fragen die Zuschläge der interessantesten Tarife auf Wunsch gerne bei den Gesellschaften an, damit Sie als Kunde eine konkrete Entscheidungsgrundlage haben.

Zusätzlich zum Beitrag für die Absicherung der Gesundheit können (und sollten) noch weitere Bausteine ergänzt werden. Etwa die Absicherung eines Krankentagegeldes, der Einschluss einer Option auf Höherversicherung im Krankheitsfall oder die Investition in einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarifes für das Alter. Letzteres ist steuerlich übrigens hoch interessant, vor allem für Arbeitnehmer. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie mehr dazu wissen möchten.

In der privaten Krankenversicherung ist jede versicherte Person mit einem eigenen Tarif zu versichern. Eine kostenlose Mitversicherung von Kindern gibt es nicht. Je nach Anzahl und Alter der Kinder kann es also durchaus sinnvoll sein, aus Kostengründen in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Gegebenenfalls kann eine Optimierung der gesetzlichen Kasse in dem Fall zumindest ein paar Vorteile bei Kosten und Leistungen bringen.

Worin unterscheiden sich die Leistungen?

In der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB 5 §12). Damit ist im Prinzip fast alles gesagt. Der Gesetzgeber definiert das Leistungsniveau. In der Praxis merkt man häufig an den gesetzlichen Zahnleistungen, auf welchem Leistungsniveau man sich befindet. Zwar ist dies bei ambulanter Behandlung oder im Krankenhaus vielfach nicht so offensichtlich, doch auch hier steht das Thema Wirtschaftlichkeit und Budgetierung ganz klar im Vordergrund. Zudem können die Leistungen vom Gesetzgeber verändert werden (z. B. Rezeptgebühr, Zuzahlungen beim Zahnersatz etc.), was meistens in Form einer „Gesundheitsreform“ erfolgt.

In der privaten Krankenversicherung werden dem behandelnden Arzt grundsätzlich keinerlei Behandlungsmethoden vorgeschrieben. Neben der günstigsten Behandlung können in Absprache mit dem Patienten auch Methoden und Medikamente angewendet werden, die mehr kosten und daher für Kassenpatienten nicht in Frage kommen. Grundsätzlich kann zwischen Arzt und Patient zunächst einmal alles vereinbart werden. Einschränkungen kann es jedoch beim Leistungsumfang des PKV-Tarifes geben. Ein Beispiel: Erstattung von Heilmitteln zu 75% bis max. Rechnungsbetrag von 1.000 EUR jährlich, darüber hinaus zu 100%. Diese Grenzen bieten aber in der Regel erheblich mehr finanziellen Spielraum als bei gesetzlich Versicherten. Zudem besteht ein garantiertes Tarifwerk ohne Einflussnahme des Gesetzgebers. Die Leistungen stehen vertraglich fest und es gibt keinerlei gesetzliche Reformen zulasten der Versicherten.

Warum bekommen Privatpatienten häufig schneller einen Termin?

Ganz einfach: Weil der Arzt anders abrechnen kann und schlichtweg mehr verdient. Für die gleiche Behandlung erhält er mehr Geld von der privaten als von der gesetzlichen Krankenversicherung. Und eine Arztpraxis ist in den meisten Fällen zugleich ein privates Wirtschaftsunternehmen. Was würden Sie tun, wenn Sie Arzt wären? Wie groß die Unterschiede in der Praxis sind, hängt natürlich vom Arzt ab. Häufig geht es aber mit der Terminvergabe schneller, wenn man sagt, dass man privat versichert ist. Und das ist aus wirtschaftlicher Sicht absolut verständlich.

Das ist ungerecht? Vermutlich ist es das. Aber ungerecht ist beispielsweise auch, dass einige Leute einen neuen Mercedes fahren und andere nicht wissen, wie sie ihren Ford Fiesta das nächste Mal durch den TÜV bekommen sollen. Den Ärzten für die Behandlung von Kassenpatienten eine ähnlich hohe Entlohnung zu zahlen wie bei privat Versicherten wäre ein Ansatz. Dann würde es bei der Terminvergabe vermutlich gerechter zugehen. Aber dieser Ansatz erscheint eher unwahrscheinlich. Schließlich muss der Bund jetzt schon jährlich mit 14,5 Mrd. EUR Steuergeldern aushelfen. Geld, was die privaten Versicherer nicht bekommen. Gut ist, dass sie es nicht brauchen. Die Rücklagen der PKV steigen derzeit jeden Monat um ca. 960 Mio. EUR (!) an (siehe nächster Punkt „Rücklagen“).

Wie hoch sind die Rücklagen von GKV und PKV?

Die Beschäftigungsquote ist so hoch wie lange nicht mehr, die Mehreinnahmen beim Bund sprudeln. Der Überschuss der GKV im ersten Halbjahr 2018 lag bei 720 Mio. Euro, die Finanzreserven der Krankenkassen wuchsen Mitte 2018 auf 20 Mrd. Euro an. Diese Rücklage erscheint auf den ersten Blick hoch, entspricht jedoch lediglich rund einer Monatsausgabe der Krankenkassen.

Im Jahr 2017 wuchsen die Rückstellungen der privaten Krankenversicherer um 12,3 Mrd. Euro an. Jeden Tag kommen rein rechnerisch 34 Mio. Euro hinzu. Im ersten Halbjahr 2018 haben die Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherung erstmals 250 Mrd. Euro überschritten (dazu passend: Die Zukunftsuhr der PKV). Dieser Betrag würde ausreichen, um die gesamten Ausgaben aller PKV-Kunden für mehr als 9 Jahre zu finanzieren.

Damit sind privat Versicherte aus unserer Sicht deutlich besser auf den demografischen Wandel vorbereitet, wenn die geburtenstarken Jahrgänge, die so genannten Baby-Boomer, ab 2023 massiv vom Erwerbs- in das Rentenleben wechseln. Das gesetzliche Umlageprinzip, in dem die Erwerbstätigen die Rentner mitfinanzieren, steht vor massiven Problemen. Höhere Beiträge und Kürzung der Leistungen scheinen unumgänglich.

Die Beiträge für privat Versicherte werden übrigens pro Jahrgang kalkuliert. Dabei spielt es nur eine untergeordnete Rolle, ob es sich um einen geburtenstarken Jahrgang handelt oder nicht. Die angesparten Rücklagen sind so kalkuliert, dass die Beiträge im Alter für jeden einzelnen Jahrgang stabil gehalten werden können.

Einschätzung zur Entwicklung der GKV in den nächsten 17 Jahren

von Christian Beerboom (Vorstand der verticus AG)

Der GKV liegt ein Generationenvertrag zugrunde. Die Erwerbstätigen finanzieren Kinder und Rentner durch ihre Beiträge mit. Ein nachvollziehbarer Ansatz, zumindest im Jahr 1883, als Otto von Bismarck das Gesetz zur Krankenversicherung erließ. Wir wollen jetzt nicht jedes Jahrzehnt durchgehen, aber zwei „historische“ Daten möchte ich an dieser Stelle noch erwähnen: Im Jahr 1970 lag der GKV-Höchstbeitrag bei 100 DM. Als der Krankenkassenbeitrag im Jahr 2002 erstmals in Euro berechnet wurde, lag der Höchstbeitrag inkl. Pflegeversicherung (1995 eingeführt) bei 513 EUR.

2019 liegt der Höchstbeitrag bei 841,71 EUR und damit 64 Prozent über dem Beitrag von 2002. Knapp zwei Drittel Anstieg innerhalb von 17 Jahren. Würde man weitere 17 Jahre mit 64 Prozent Aufschlag berechnen, wären wir 2036 bei einem Beitrag von 1.380,40 EUR. Ob dies im Jahr 2036 viel oder wenig ist, oder ob man den schleichenden Anstieg nicht wirklich merkt, so wie zwischen 2002 und 2019 – zumindest geht es mir so -, eine Tatsache belastet den Generationenvertrag zusätzlich:

Was bedeutet das für den Generationenvertrag in Zukunft? Die in der Nachkriegszeit geborenen „Wirtschaftswunderkinder“ gehen ab 2020 in Rente. Wer 1955 geboren ist (1.112.169 Neugeborene), feiert im Jahr 2020 seinen 65. Geburtstag. Legt man das reale Renteneintrittsalter von 62 Jahren zugrunde (weitere Infos hier), sind viele 55er seit Kurzem (stand 2018) bereits im wohlverdienten Ruhestand. Bis 2030 werden überproportional viele Arbeitnehmer in das Rentendasein wechseln. Vielfach wird auch von einer direkten „Welle“ von Neurentnern gesprochen.

Außerdem werden die Menschen immer älter, die Lebenserwartung steigt stetig an. Dies ist in erster Linie dem medizinischen Fortschritt zu verdanken. Gleichzeitig steigen aber auch die medizinischen Ausgaben bei einem Anstieg der Lebenszeit.

Ob es 5, 10 oder 17 Jahre dauert, spielt bei einer mittelfristigen Betrachtung der GKV aus meiner Sicht keine allzu große Rolle. Fakt ist, der Generationenvertrag stößt ab 2020 massiv an seine Grenzen. Dieser Prozess wird sich bis mindestens 2030 fortsetzen, es drohen spürbare Leistungskürzungen und merklich teurere Beiträge.

Außerdem kommen „unten“ weniger Berufsstarter nach, die zusätzlich für Alt und Jung bezahlen müssen. Der Generationenvertrag von 1883 wird ein Problem bekommen. Leistungskürzungen und höhere Beiträge sind aus meiner Sicht unausweichlich. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich wünsche jedem Bürger ein langes und gesundes Leben, ob gesetzlich oder privat versichert. Ich beziehe mich nur auf die realen Zahlen und gebe aus meiner Sicht eine Prognose ab.

Einschätzung zur Entwicklung der PKV in den nächsten 17 Jahren

von Christian Beerboom (Vorstand der verticus AG)

Die private Krankenversicherung ist anders aufgestellt als die gesetzliche Krankenversicherung. Es gibt keinen Generationenvertrag. Ob dies solidarisch ist oder nicht kann man diskutieren, aber es würde die Gegebenheiten nicht verändern.

In der PKV werden die Beiträge nach so genannten Kohorten kalkuliert. Eine Kohorte ist ein Jahrgang in einem bestimmten Tarif. Jede Kohorte ist im Prinzip eine wirtschaftliche Gemeinschaft. Jedes Mitglied der Kohorte spart für die Gemeinschaft an, am Ende – also im Rentenalter – profitieren alle gemeinsam von den angesparten Beiträgen. Stirbt ein Mitglied der Kohorte, „erben“ die Anderen seine eingezahlten Rückstellungen. Wechselt ein Mitglied seinen Tarif, kann er (seit 2009) einen Großteil seiner Rückstellungen zum neuen Versicherer übertragen. Sein monatlicher Beitrag bei der neuen Gesellschaft verringert sich dadurch.

Da jeder einzelne Jahrgang separat kalkuliert wird, entfallen die Verpflichtungen, die ein Generationenvertrag mit sich bringt. Die private Krankenversicherung ist systembedingt – und das zeigen allein die Unterschiede in den Rücklagen – deutlich besser gewappnet für die Ruhestandswelle der Baby Boomer, die uns von 2020 bis 2030 bevorstehen wird.

Wenn Sie diese Meinung teilen und einen kostenlosen und unabhängigen PKV-Vergleich wünschen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage! Um den Markt für Sie eingrenzen zu können, benötigen wir ein paar Detailangaben von Ihnen.

Über uns

Unter dem Dach der verticus AG arbeiten bundesweit mehr als 200 unabhängige Versicherungsmakler, die sich auf das Thema private Krankenversicherung spezialisiert haben. Der Innendienst der verticus AG mit Sitz in Hürth unterstützt die Makler durch über 30 motivierte Mitarbeiter. Allein 7 Mitarbeiter arbeiten daran, gesundheitliche Risiken mit den Gesellschaften abzuklären und bei Bedarf einen reibungslosen Versicherungswechsel zu begleiten.

Gegründet wurde die Firma im Herbst 2006, inzwischen haben wir mehr als 20.000 Kunden neu versichert. Neben Ihrem Berater erhalten Sie auch uns als zusätzlichen Ansprechpartner für offene Fragen und Wünsche, natürlich auch nach Abschluss des Vertrages.

Natürlich wissen wir um das (zum Teil berechtigte) Misstrauen gegenüber „Versicherungsheinis“. Wir verstehen uns jedoch als gewinnbringendes Netzwerk, von dem vor allem Sie als Kunde profitieren. Wie unsere Makler uns als Dienstleister bewerten, können Sie hier nachlesen. Wie unsere Kunden die einzelnen Makler bewerten, sehen Sie hier. Von dieser guten Zusammenarbeit und Ihren damit verbundenen Vorteilen würden wir Sie gerne überzeugen. Wir versprechen Ihnen eine gute Beratung.

Wer darf sich wie versichern?

Jeder Bürger darf in die gesetzliche Krankenversicherung – mache müssen sogar. Nämlich alle Angestellten mit einem Einkommen unterhalb von 73.800 EUR jährlich (Stand 2021). Liegt man als Angestellter über dieser „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (kurz JAEG), ist man freiwillig gesetzlich versichert und hat zugleich die Wahl, sich privat zu versichern.

Als Selbstständiger, Beamter, Freiberufler oder Student kann man sich – unabhängig vom Einkommen – ebenfalls privat versichern.

Warum bekommen Privatpatienten häufig schneller einen Termin?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihren Beitrag am Bruttoeinkommen. Ab 2019 teilen sich Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) die Beiträge wieder, jede Partei bezahlt 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens, zusammen also 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt liegt dieser bei 0,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von 662,48 EUR, maximal also jeweils 331,24 EUR für AN und AG. Dieser Höchstbeitrag bemisst sich an der Beitragsbemessungsgrenze von 54.450 EUR (Stand 2019).

Durch die Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung (AN und AG zahlen jeweils den halben Beitrag) spart ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR und einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent (Durchschnittswert aller Kassen) circa 20 EUR pro Monat.

Zu dem Beitrag für die Krankenkasse kommen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt 2019 von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Einkommens. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Dieser Anstieg entspricht für den o. g. Angestellten mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR ziemlich genau 20 Euro, was die Ersparnis durch die (von der Politik so groß gelobte) Wiedereinführung der Parität unterm Strich wieder aufhebt.

Insgesamt liegt der Höchstbeitrag für die gesetzliche Absicherung mit einem kassenabhängigen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozent und inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung bei 841,71 EUR pro Monat. Kinder können bis zum 23. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden, wenn sie noch kein eigenes Einkommen haben. Befinden sie sich im Studium oder in der Ausbildung, verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Eine beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten ist ebenfalls möglich, wenn diese(r) nicht mehr als 450 EUR pro Monat verdient.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen für die Berechnung der Beitragshöhe keine Rolle. Der Beitrag bemisst sich zunächst am Leistungsniveau des Tarifes. Ein Top-Tarif kostet nun mal mehr als ein günstiger Mindestschutz. Zweiter Faktor ist das Eintrittsalter. In jungen Jahren ist man statistisch gesehen seltener krank als im Alter – und verursacht entsprechend geringere Kosten. Hinzu kommt, dass jüngere Versicherte mehr Zeit haben, um Rückstellungen für das Alter aufzubauen als Ältere. Auch dies wird natürlich bei der Kalkulation der Beiträge berücksichtigt.

Als Drittes spielt der Gesundheitszustand eine Rolle bei der Beitragshöhe. Bestehen Vorerkrankungen oder werden regelmäßig Medikamente eingenommen, kommt es in der Regel zu einem so genannten Risikozuschlag. Die Höhe des Zuschlags kann bei verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich ausfallen. Wir stehen mit allen Gesellschaften in engem Kontakt und fragen die Zuschläge der interessantesten Tarife auf Wunsch gerne bei den Gesellschaften an, damit Sie als Kunde eine konkrete Entscheidungsgrundlage haben.

Zusätzlich zum Beitrag für die Absicherung der Gesundheit können (und sollten) noch weitere Bausteine ergänzt werden. Etwa die Absicherung eines Krankentagegeldes, der Einschluss einer Option auf Höherversicherung im Krankheitsfall oder die Investition in einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarifes für das Alter. Letzteres ist steuerlich übrigens hoch interessant, vor allem für Arbeitnehmer. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie mehr dazu wissen möchten.

In der privaten Krankenversicherung ist jede versicherte Person mit einem eigenen Tarif zu versichern. Eine kostenlose Mitversicherung von Kindern gibt es nicht. Je nach Anzahl und Alter der Kinder kann es also durchaus sinnvoll sein, aus Kostengründen in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Gegebenenfalls kann eine Optimierung der gesetzlichen Kasse in dem Fall zumindest ein paar Vorteile bei Kosten und Leistungen bringen.

Worin unterscheiden sich die Leistungen?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst ihren Beitrag am Bruttoeinkommen. Ab 2019 teilen sich Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) die Beiträge wieder, jede Partei bezahlt 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens, zusammen also 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag. Im Durchschnitt liegt dieser bei 0,9 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag von 662,48 EUR, maximal also jeweils 331,24 EUR für AN und AG. Dieser Höchstbeitrag bemisst sich an der Beitragsbemessungsgrenze von 54.450 EUR (Stand 2019).

Durch die Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung (AN und AG zahlen jeweils den halben Beitrag) spart ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR und einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent (Durchschnittswert aller Kassen) circa 20 EUR pro Monat.

Zu dem Beitrag für die Krankenkasse kommen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt 2019 von 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent des Einkommens. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Dieser Anstieg entspricht für den o. g. Angestellten mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 EUR ziemlich genau 20 Euro, was die Ersparnis durch die (von der Politik so groß gelobte) Wiedereinführung der Parität unterm Strich wieder aufhebt.

Insgesamt liegt der Höchstbeitrag für die gesetzliche Absicherung mit einem kassenabhängigen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozent und inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung bei 841,71 EUR pro Monat. Kinder können bis zum 23. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden, wenn sie noch kein eigenes Einkommen haben. Befinden sie sich im Studium oder in der Ausbildung, verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Eine beitragsfreie Mitversicherung des Ehegatten ist ebenfalls möglich, wenn diese(r) nicht mehr als 450 EUR pro Monat verdient.

Private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung spielt das Einkommen für die Berechnung der Beitragshöhe keine Rolle. Der Beitrag bemisst sich zunächst am Leistungsniveau des Tarifes. Ein Top-Tarif kostet nun mal mehr als ein günstiger Mindestschutz. Zweiter Faktor ist das Eintrittsalter. In jungen Jahren ist man statistisch gesehen seltener krank als im Alter – und verursacht entsprechend geringere Kosten. Hinzu kommt, dass jüngere Versicherte mehr Zeit haben, um Rückstellungen für das Alter aufzubauen als Ältere. Auch dies wird natürlich bei der Kalkulation der Beiträge berücksichtigt.

Als Drittes spielt der Gesundheitszustand eine Rolle bei der Beitragshöhe. Bestehen Vorerkrankungen oder werden regelmäßig Medikamente eingenommen, kommt es in der Regel zu einem so genannten Risikozuschlag. Die Höhe des Zuschlags kann bei verschiedenen Gesellschaften sehr unterschiedlich ausfallen. Wir stehen mit allen Gesellschaften in engem Kontakt und fragen die Zuschläge der interessantesten Tarife auf Wunsch gerne bei den Gesellschaften an, damit Sie als Kunde eine konkrete Entscheidungsgrundlage haben.

Zusätzlich zum Beitrag für die Absicherung der Gesundheit können (und sollten) noch weitere Bausteine ergänzt werden. Etwa die Absicherung eines Krankentagegeldes, der Einschluss einer Option auf Höherversicherung im Krankheitsfall oder die Investition in einen zusätzlichen Beitragsentlastungstarifes für das Alter. Letzteres ist steuerlich übrigens hoch interessant, vor allem für Arbeitnehmer. Sprechen Sie uns darauf an, wenn Sie mehr dazu wissen möchten.

In der privaten Krankenversicherung ist jede versicherte Person mit einem eigenen Tarif zu versichern. Eine kostenlose Mitversicherung von Kindern gibt es nicht. Je nach Anzahl und Alter der Kinder kann es also durchaus sinnvoll sein, aus Kostengründen in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Gegebenenfalls kann eine Optimierung der gesetzlichen Kasse in dem Fall zumindest ein paar Vorteile bei Kosten und Leistungen bringen.

Warum bekommen Privatpatienten häufig schneller einen Termin?

Ganz einfach: Weil der Arzt anders abrechnen kann und schlichtweg mehr verdient. Für die gleiche Behandlung erhält er mehr Geld von der privaten als von der gesetzlichen Krankenversicherung. Und eine Arztpraxis ist in den meisten Fällen zugleich ein privates Wirtschaftsunternehmen. Was würden Sie tun, wenn Sie Arzt wären? Wie groß die Unterschiede in der Praxis sind, hängt natürlich vom Arzt ab. Häufig geht es aber mit der Terminvergabe schneller, wenn man sagt, dass man privat versichert ist. Und das ist aus wirtschaftlicher Sicht absolut verständlich.

Das ist ungerecht? Vermutlich ist es das. Aber ungerecht ist beispielsweise auch, dass einige Leute einen neuen Mercedes fahren und andere nicht wissen, wie sie ihren Ford Fiesta das nächste Mal durch den TÜV bekommen sollen. Den Ärzten für die Behandlung von Kassenpatienten eine ähnlich hohe Entlohnung zu zahlen wie bei privat Versicherten wäre ein Ansatz. Dann würde es bei der Terminvergabe vermutlich gerechter zugehen. Aber dieser Ansatz erscheint eher unwahrscheinlich. Schließlich muss der Bund jetzt schon jährlich mit 14,5 Mrd. EUR Steuergeldern aushelfen. Geld, was die privaten Versicherer nicht bekommen. Gut ist, dass sie es nicht brauchen. Die Rücklagen der PKV steigen derzeit jeden Monat um ca. 960 Mio. EUR (!) an (siehe nächster Punkt „Rücklagen“).